1,5 Meter beim Überholen
Warum 1,5 Meter?
Dass beim Überholen von anderen Verkehrsteilnehmenden Abstand gehalten werden muss, ist klar – aber warum sollten Autos innerorts einen Überholabstand von mindestens 1,5 Meter bei Radfahrenden einhalten?
Ganz einfach: Aufgrund von Schlaglöchern, Seitenwind oder der natürlichen Pendelbewegung der Radfahrerin oder des Radfahrers kann nicht immer eine schmale Ideallinie beim Fahren eingehalten werden. Damit es hierbei zu keinen Unfällen kommt, ist es wichtig, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. So kann beispielweise ein Schlagloch problemlos umfahren und ein Windstoß ausbalanciert werden.
Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte also besonders aufpassen beim Überholen von Radfahrenden, Fußgängerinnen und Fußgängern oder E-Roller-Fahrenden. Außerorts gelten dabei sogar 2 Meter Mindestabstand, denn Autos sind hier meist schneller unterwegs. Die Luftverwirbelungen und Sogwirkungen, die beim Überholen mit höheren Geschwindigkeiten entstehen, können andere Verkehrsteilnehmende aus dem Gleichgewicht bringen und sie sogar auf die Fahrbahn ziehen. Mit ausreichend Abstand sind Radfahrende oder Fußgängerinnen und Fußgänger sicher vor dem Luftsog und haben genügend Platz, um ihren Weg fortzusetzen.
Gleichzeitig gilt übrigens auch: Wer mit dem Rad unterwegs ist, muss einen ausreichenden Sicherheitsabstand beim Überholen von Fußgängerinnen und Fußgängern einhalten.
Das Ziel der Kampagne „Mit Abstand sicher unterwegs“: Die Verkehrssicherheit in den hessischen Kommunen stärken. Dafür unterstützt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Kommunen und Landkreise mit einem umfangreichen Informations-Paket sowie interaktiven Angeboten. Kommunen können so die Regeln rund um den richtigen Überholabstand erfolgreich vor Ort kommunizieren und Bürgerinnen und Bürger erinnern sich im Gewimmel des täglichen Straßenverkehrs noch besser an die wichtigen Regeln.
Für ein gutes Miteinander im Straßenverkehr
Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (gültig seit April 2020) gibt es für das Miteinander im Straßenverkehr einige neue Regeln, die noch nicht alle kennen. Mit unserem Spickzettel erhältst du einen Überblick über die für dich wichtigen Regeln.
Download