Fragen zur Landeskampagne?

Überholabstand

Wie viel sind 1,5 Meter Abstand?

Wie groß oder wie lang sind 1,5 Meter denn nun? Gar nicht so einfach eine gute Antwort darauf zu finden! Eine Badewanne, ein Lama, ein Fahrrad, ein Fanschal, eine Tischtennisplatte, ein Klavier, zwei Tennisschläger, vier Dackel oder sieben Fußbälle – sie alle sind 1,5 Meter lang. Mit dem Kreativ-Wettbewerb suchen wir gemeinsam mit euch kreative Ideen, um den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter erfindungsreich darzustellen. Mach jetzt mit und sichere dir tolle Gewinne! Weitere Informationen findest du hier.

Warum 1,5 Meter? Wie kommt der Abstand zustande?

Aufgrund von Schlaglöchern, Seitenwind oder der natürlichen Pendelbewegung können Radfahrende nicht immer eine gerade Linie beim Fahren einhalten. Um Unfälle zu vermeiden, wurde innerorts der Mindestabstand von 1,5 Metern durch die StVO-Novelle 2020 eingeführt. Außerorts können die beim Überholen entstehenden Luftverwirbelungen und Sogeffekte andere Verkehrsteilnehmende aus dem Gleichgewicht bringen und sogar auf die Fahrbahn ziehen – weil die Geschwindigkeiten hier höher sind, ist auch der Abstand mit mindestens 2 Metern größer. Den richtigen Abstand einzuhalten, ist also wichtig, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Weitere Informationen findest du hier.

Warum muss ich innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter Abstand halten?

Um sicher ans Ziel kommen, ist es wichtig, dass sich alle an die Straßenverkehrsordnung halten und auf ihre Mitmenschen achtgeben. Aber warum sollte ich innerorts genau 1,5 Meter Abstand halten? Ganz einfach: Aufgrund von Schlaglöchern, Seitenwind oder der natürlichen Pendelbewegung können Radfahrende nicht immer eine gerade Linie beim Fahren einhalten. Um Unfälle zu vermeiden, wurden die 1,5 Meter Sicherheitsabstand in die StVO-Novelle 2020 aufgenommen. Dabei muss der Abstand außerorts auf 2 Meter vergrößert werden, da durch die hohen Geschwindigkeiten Luftverwirbelungen entstehen können, die Radfahrende auf die Fahrbahn ziehen. Weitere Informationen findest du hier.

In engen Straßen solltest du auch auf entgegenkommenden Verkehr achten und ausreichenden Abstand beim Überholen oder Vorbeifahren einhalten.

Ab wo werden die 1,5 Meter bzw. 2 Meter gemessen?

Der Überholabstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts muss zwischen dem Lenkerende des Fahrrads und dem Seitenspiegelende des Autos gegeben sein. Dies gilt übrigens auch beim Überholen von Radfahrenden, die einen Schutzstreifen nutzen. Ist der Überholvorgang nicht möglich, ohne den erforderlichen Abstand einzuhalten, müssen Autofahrende sich gedulden und können erst zu einem späteren Zeitpunkt überholen.

Mythos: Beim Überholen von Kindern und Anhängern gelten 2 Meter?

Die Mindestabstände beim Überholvorgang werden in der StVO definiert. Danach beträgt der Abstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2,0 Meter. Eine Einschränkung dieser Definition bei Überholvorgängen von Kindern auf dem Fahrrad oder Fahrrädern mit Anhängern sieht die StVO nicht vor. Gerne können Kinder auf dem Fahrrad oder Fahrräder mit Anhängern innerorts jedoch auch mit mehr als 1,5 Metern überholt werden.

Was passiert, wenn ich den Sicherheitsabstand nicht einhalte?

Durch das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes besteht die Möglichkeit, dass du andere Verkehrsteilnehmende und dich selbst durch dein Fehlverhalten gefährdest und es zu einem Unfall kommt. Diese Gefährdung hat dann auch rechtliche Folgen in Form eines Bußgeldes und kann als Ordnungswidrigkeit sogar einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg verursachen. Alle weiteren Infos zu dem Thema findest du hier.

Was galt vorher (vor 1,5 Meter Abstand)?

Vor der neuen Regelung galt, dass Autofahrende beim Überholen einen „ausreichenden Sicherheitsabstand“ halten müssen. Weil diese Angabe nicht eindeutig ist, wurde mit der StVO-Novelle 2020 nachgeschärft.  

Welche Abstände werden in der Praxis eingehalten?

In dem Projekt OpenBikeSensor, kurz „OBS“, werden mittels eines Sensors an Fahrrädern von Freiwilligen Daten zum Überholabstand gesammelt. Die Daten werden in einer Heatmap visualisiert, dadurch werden subjektive Erfahrungen im Straßenverkehr sichtbar gemacht. Die Daten sollen Verbesserungspotentiale bei der Verkehrsinfrastruktur aufzeigen. Eine Karte für z. B. Darmstadt findest du hier und eine deutschlandweite Karte findest du hier.

Verkehrssicherheit

StVO – was ist das?

Die Straßenverkehrs-Ordnung – in Kurzform StVO – beschreibt die Ansammlung der Verkehrsvorschriften in Deutschland. Sie trägt dazu bei, für einen sicheren Straßenverkehr zu sorgen und gilt für alle Verkehrsteilnehmenden. Die StVO wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, eine zeitliche Regelung gibt es hierfür aber nicht.

Wer ist für die Änderung der StVO zuständig?

Generell gilt, dass Änderungen innerhalb der Straßenverkehrs-Ordnung der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen. Durch §6 Abs.1 StVG wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aber ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Voraussetzung ist, dass diese zur Abwehr von Gefahren für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen erforderlich sind.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich gefährliche Verkehrssituationen beobachte?

Bei Beobachtung einer gefährlichen Verkehrssituation, wie z. B. der Versperrung des Schutzstreifens durch ein parkendes Auto, kann die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde informiert werden. Dies funktioniert telefonisch oder in vielen Kommunen auch über ein (Online-)Formular oder per E-Mail. Hier findest du z. B. alle Schritte, um Falschparker in Frankfurt am Main oder in Darmstadt zu melden. Solltest du weitere Situationen beobachten, die gefährlich für einzelne Verkehrsteilnehmende sind, kannst du die örtliche Polizeiwache per Telefon informieren oder deine Beobachtungen über die Internetwache an die hessische Polizei weitergeben.

Wo finde ich weitere Informationen zur Verkehrssicherheit in Hessen?

Du willst mehr zur Verkehrssicherheit in Hessen wissen? Dann wirf doch einen Blick in das „Hessische Verkehrssicherheitskonzept 2035“. Hier findest du die aktuellen Ziele, Informationen zu Möglichkeiten und aktuellen Herausforderungen für die Sicherheit im Straßenverkehr.  

Wo kann ich mich melden, wenn ein Radweg ausgebessert werden sollte?

Auf dem Mountainbike darf es einen schon mal durchrütteln. Aber auf dem asphaltierten Radweg? Muss nicht sein, wenn alle mithelfen und melden, wenn etwas nicht stimmt: Wenn Markierungen fehlen, der Weg zuzuwachsen droht, Schäden auf der Fahrbahnoberfläche sind. Der Eintrag auf der Meldeplattform Radverkehr findet den Weg zur zuständigen Stelle und zur richtigen Ansprechperson. Jetzt mehr erfahren und mitmachen, damit sich alle zukünftig sicherer und komfortabler fortbewegen können.

Wie finde ich einen guten und sicheren Radweg?

Wer mit dem Rad sicher unterwegs sein will, sollte auf zulässigen und sicheren Wegen radeln. Mit dem Radroutenplaner Hessen kein Problem! Einfach Start- und Zielort eingeben, gewünschte Häkchen setzen wie „Mountainbike-Strecken auslassen“ oder „Steigungen vermeiden“, schon schlägt der Radroutenplaner die beste Tour vor. In der App ist sie immer dabei und die GPS-Daten der Strecke lassen sich ebenfalls problemlos importieren. Also, die nächste Tour ist schon geplant, oder?

Schülerinnen und Schüler aufgepasst! Mit dem Rad zur Schule, aber den richtigen Weg noch nicht gefunden? Die speziellen Schülerradrouten helfen. Startpunkt und Schule in der App oder im Web eingeben, Tour anzeigen lassen und schon steht der frischen Fahrt nichts mehr im Wege. Alle weiteren Infos findest du hier.

Die Kampagne und die Aktionen

Kreativ-Wettbewerb: Wer darf teilnehmen?

Der Kreativ-Wettbewerb richtet sich an alle hessischen Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger. Teilnehmen können alle, die Lust haben, sich kreativ auszutoben: Schulen, Universitäten, Kindergärten, Unternehmen, Vereine, andere Organisation oder auch einzelne Personen. Weitere Informationen über die Teilnahme als Kommune findest du hier.

Gewinne, Gewinne, Gewinne! Welche Gewinne erwarten die Teilnehmenden?

Alle eingereichten Beiträge werden ab dem 1. September zur Abstimmung freigegeben. Für die Einreichungen, die die meisten Stimmen erhalten, gibt es Gutscheine von hibike zu gewinnen! Aber auch für gesamte Kommunen lohnt es sich, wenn viele Bürgerinnen und Bürger mitmachen: Denn die Kommunen, aus denen die meisten Beiträge eingereicht werden, erhalten eine Fahrrad-Reparatursäule. Mitmachen lohnt sich also doppelt!

Bis wann können Beiträge eingereicht werden?

Die Einreichungsfrist endet am 31. August. Im Anschluss werden alle eingereichten Beiträge zur Abstimmung freigegeben – und dann heißt es: Fleißig für die eigenen Favoriten voten!

Wie erfahren Kommunen, dass Personen aus der eigenen Kommune teilgenommen haben?

Ab dem 1. September werden alle eingereichten Wettbewerbsbeiträge auf der Website veröffentlicht, sodass Kommunen einsehen können, wie viele und welche Beiträge aus der Kommune eingereicht wurden. Falls Sie als Kommune die Info schon vorab benötigen – zum Beispiel, um noch einmal gezielt den Kreativ-Wettbewerb bei Ihnen vor Ort zu bewerben – können wir Ihnen auch gerne Bescheid geben, sobald es Einreichungen aus Ihrer Kommune gab. Aus Datenschutzgründen können wir jedoch keine personenbezogenen Daten weitergeben.

Welche Unterstützungsangebote können Kommunen nutzen?

Wir unterstützen Kommunen und Landkreise mit Infomaterialien und Mitmach-Aktionen, um das Thema „Mit Abstand sicher unterwegs“ vor Ort gut zu kommunizieren und die Verkehrssicherheit zu stärken. Die genauen Angebote können hier nachgelesen werden.

Für wen ist das Online-Seminar gedacht?

Damit Kommunen den Kreativ-Wettbewerb umfassend unterstützen können, möchten wir gemeinsam mit den Kommunen ein Online-Seminar für die Gruppen vor Ort ausrichten. Veranstalter ist also die Kommune – wir unterstützen bei der Organisation und Durchführung und geben kreative Methoden zur Ideenfindung an die Hand. Willkommen sind alle, die Lust haben, Ihre kreativen Fähigkeiten weiterzuentwickeln – also Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vereine, Unternehmen oder Schulen.

Ich habe eine Frage, die nicht beantwortet wurde. An wen kann ich mich wenden?

Bei weiteren Fragen rund um die 1,5 Meter-Abstandskampagne und die damit verbunden Angebote kannst du uns gerne über das Kontaktformular oder über kontakt@mit-abstand.de kontaktieren.

Noch weitere Fragen?

Du hast weitere Fragen rund um die 1,5 Meter-Abstandskampagne? Du möchtest Materialien nutzen oder am Kreativ-Wettbewerb teilnehmen? Wir helfen dir weiter! Schreib uns einfach.